Pathologien der Schulter

Schulter · Verfahren

Schulterprothese

Eine Schulterprothese ersetzt das abgenutzte oder zerstörte Gelenk durch künstliche Oberflächen. Sie lindert die Schmerzen sehr zuverlässig und verbessert die Beweglichkeit. Welche Prothese richtig ist, hängt vor allem vom Zustand der Rotatorenmanschette ab.

Wann ist eine Prothese sinnvoll?

  • Fortgeschrittene Schulterarthrose, wenn Physiotherapie und Infiltrationen nicht mehr ausreichen
  • Arthrose bei einem grossen, alten Riss der Rotatorenmanschette (Defektarthropathie)
  • Komplexe Brüche des Oberarmkopfs im höheren Alter
  • Durchblutungsstörung des Oberarmkopfs (Humeruskopfnekrose)
  • Rheumatische Gelenkzerstörung

Die zwei Prothesentypen

Anatomische Prothese: Sie bildet die natürliche Form des Gelenks nach, mit Kugel am Oberarm und Pfanne am Schulterblatt. Voraussetzung ist eine intakte Rotatorenmanschette.

Inverse Prothese: Kugel und Pfanne sind vertauscht. So kann der Deltamuskel die Aufgabe der Rotatorenmanschette übernehmen. Sie ist die Wahl bei defekter Rotatorenmanschette, bei Brüchen und häufig im höheren Alter.

Planung

Vor jeder Prothese plane ich die Operation anhand einer Computertomographie (CT) in einem dreidimensionalen Computermodell. So lassen sich Grösse und Position der Pfanne genau festlegen, auch bei starker Abnützung. Das verbessert die Präzision und die Haltbarkeit.

Operation und Nachbehandlung

Die Operation findet im Lindenhofspital in Bern statt und dauert etwa eineinhalb bis zwei Stunden. Der Spitalaufenthalt beträgt in der Regel zwei bis vier Tage. Danach trägt man die Schlinge für zwei bis sechs Wochen, je nach Prothesentyp. Über 90 Prozent der Schulterprothesen sind nach zehn Jahren noch in Funktion.

Weitere Informationen: Übungsprogramm nach Schulterprothese und Patientenbroschüren in der Mediathek.

Verfasst von Dr. med. Jan Philipp Scacchi, Facharzt FMH für Orthopädie und Traumatologie, Schwerpunkt Schulter- und Ellenbogenchirurgie, ArthroClinic Bern · Stand: Oktober 2026

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Hinweis

  • Diese Übersicht ersetzt keine ärztliche Abklärung
  • Beschwerdebild und Befund entscheiden über die geeignete Therapie
  • Für eine Beurteilung vereinbaren Sie bitte einen Termin

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